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  • Großes MFH (größer 15 Parteien)

    Messkonzept

    In Gebäuden mit mehr als 15 Parteien erfolgt die Nutzung des PV-Stroms durch die Umsetzung eines Summenzählermodells für alle oder einen Teil der Bewohner. Ein Dienstleister kann beauftragt werden um die Zählerkonzepte und Abrechnung zu entwickeln, dieser kann auch selbst in die Anlage investieren (Liste der MFH-Dienstleister).

    @ DGS Franken: Aus der Broschüre: Photovoltaik für die Versorgung vor Ort

    (Legende: E = Eigenversorger, L, (L) = Lieferant, K = Kunde (Strombezieher), A = Allgemeinstrom)

    Betreibermodelle

    Die Betreibermodelle für große MFHs, die einem Vermieter gehören, ähneln denen von Kleines MFHs mit dem wesentlichen Unterschied, dass oft die Dienstleistungen eines externen Anbieters in Anspruch genommen werden. Dienstleister treten in dem Fall als Investor, PV-Strombezieher (Lieferkettemodell) oder als PV-Anlagebetreiber (siehe unsere Broschüre für eine Darstellung der Contracting-Modelle) auf. Sie entwickeln die Projekte als Vollversorgung-Stromlieferungmodell, dem unsere Musterverträge (1b) PV-Strommix oder (1e) PV-Mieterstrom entsprechen.

    Für Gemeinschaften, sowohl WEGs als Genossenschaften oder andere gemeinschaftliche Wohnformen, kann, wie bei kleinen MFHs die Kombination der Betreibermodelle (3a-d) Selbstversorgung und ggf. Mieter (2c) PV-Wohnungsmiete verwendet werden. Alternativ beauftragt die Gemeinschaft einen Dienstleister (s.o.) und definiert ihre gewünschten Involvierungsgrad und dementsprechend dem Grad der Gewinnmitnahme.