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  • Gesetzliche und Steuerliche Grundlage

    Hier stellen wir Ihnen grundlegende Informationen über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Versorgung mit Photovoltaik vor-Ort vor:

    Gesetzliche Grundlage

    Die Versorgung Vor-Ort mit PV-Strom wird durch verschiedene Gesetztexte geregelt:

    Die folgende Darstellung ermöglicht ein allgemeines Verständnis des Kontexts. Es ist in keinem Fall eine vollständige Betrachtung der rechtlichen Grundlagen.

    Steuerliche Aspekte: Umsatzsteuer, Einkommensteuer

    Wichtige Veränderungen hinsichtlich der Steuern der PV-Anlagen wurden Ende 2022 und 2023 verabschiedet. Die aktuelle Situation für die Umsatzsteuer beim Kauf der Anlage sowie für die Einkommensteuer ist in der unteren Tabelle zusammengefasst.

    Offizielle Informationsquelle über Steuer

    Weitergehende Informationen über die Umsatzsteuer finden Sie hier

    Weitergehende Informationen über die Einkommensteuer finden Sie hier:

    Die Steuer-Rubrik von Thomas Seltmann im pvmagazine enthält wichtige Hinweise zur Umsatz- und Einkommensteuer: www.pv-magazine.de/2023/10/06/steuern-sparen-mit-photovoltaik-ohne-finanzamt/

    Zusätzlicher steuerlicher Aspekt für Stromlieferung: die Stromsteuer

    Hinsichtlich der Stromsteuer für Anlagenbetreiber von PV-Anlagen bis 1 MW* Nennleistung gelten folgende Regelungen:

    • Anlagen in Volleinspeisung sind nicht stromsteuerpflichtig,
    • Anlagen, deren Strom vom Betreiber selbst verbraucht und ggf. teilweise ins Netz eingespeist wird, bedürfen keiner Erlaubnis zur Befreiung von der Stromsteuer,
    • Anlagen, deren Strom an Letzverbraucher innerhalb einer Kundenanlage verkauft wird (Stromlieferung, siehe Musterverträge (1a) bis (1e)), benötigen ebenfalls keine Erlaubnis, müssen aber beim Zollamt gemeldet werden,
    • wenn Anlagenbetreiber als Vermieter von Wohn- oder Gewerbeflächen mit der Nebenleistung Strom (Musterverträge (2c) bis (2f)), welcher eine Mischung aus PV-Strom und Netzstrom ist, auftreten, findet keine Stromlieferung statt. Die PV-Anlage muss dann nicht beim Zollamt angezeigt werden.

    *bitte beachten dass die Leistung kleiner Anlagen ggf. kumuliert werden kann.

    Bei einer Anzeigepflicht (Stromlieferung) muss der Anlagenbetreiber das folgende Formular ausfüllen und beim zuständigen Zollamt abgeben.

    Hier finden Sie weitere Informationen zur Stromsteuer:

    Ausfüllhilfe

    Die DGS Franken stellt ein FAQ mit Ausfüllhinweisen zu den komplizierten Formularen der Hauptzollämter für die Stromsteueranmeldung bereit.

    Mitglieder und uns verbundene Verbände klagen über die schier undurchdringliche Rechtslage und unnötig komplizierten Formulare. Auf Anregung der DGS Franken (PV-Mieten Plus) stellt daher die Anwaltskanzlei NÜMANN + SIEBERT ein FAQ und eine Ausfüllanleitung zur Stromsteuer (s.o.) für die Belieferung von Letztverbrauchern mit Strom aus PV-Anlagen bis 1 MW kostenlos zur Verfügung. Diese Konstellationen sind bei einzeln gesteuerten Anlagen vor Ort immer stromsteuerbefreit und eigentlich nur anzeigepflichtig.

    Anmeldungspflichten

    Eine Liste der Anmeldungspflichten für PV-Anlagen, in Stromlieferung- sowohl als Eigenverbrauchmodelle, finden Sie hier :